Was halten wir von Frau Klöckners „Meilenstein“ hinsichtlich der Deadlines zum Verbot des Kükentötens?
Zu würdigen ist dass von dem Gesetz ein deutliches Signal ausgeht und damit auch den Wertvorstellungen in der Gesellschaft Sorge getragen wird. Ein Armutszeugnis, dass es ein Gesetz geben muss, um zu bekräftigen, was auch bisher schon gesetzlich –im Tierschutzgesetz – geregelt war: die Tötung eines Tieres ohne vernünftigen Grund ist verboten.
Gemeinsam mit der Bruderhahn Initiative Deutschland e.V. lehnen wir die Geschlechtsbestimmung im Ei weiterhin ab. Der Einsatz der sog. In-Ovo-Verfahren ändert nichts an der bestehenden Situation. Es werden nach wie vor 50% der Eier für die Nachzucht von Legehennenrassen (alle männlichen Embryonen) erst erzeugt und dann sinnlos vernichtet.
„Zudem wird die industrielle Ausrichtung in der Geflügelwirtschaftdurch das Gesetz und dem daraus folgenden Einsatz von Technologien zur Geschlechtsbestimmung im Ei noch verschärft“, gibt Inga Günther, Geschäftsführerin der ÖTZ, zu Bedenken. „Eine am Tierwohl orientierte, ökologische Landwirtschaft wird damit nicht unterstützt. Das ist es aber, was als wirkliche Alternative allein in Frage kommt: Bruderhahn-Aufzucht und Zweinutzungshühner in ökologischer Haltung. Stattdessen sind Millionen Forschungsgelder in die Entwicklung von technischen Verfahren geflossen, die sich nun als nicht zielführend herausstellen, wenn sie erst am 9. Tag das Geschlecht bestimmen und somit nicht im Sinne des Gesetzentwurfs einsetzbar sind. Für einen echten Umschwung in der Geflügelhaltung und der Erzeugung von Eiern fordern wir die Entwicklung von Zweinutzungshühnern und ressourcenschonende Fütterung sowie die ökologische Tierhaltung insgesamt viel stärker zu fördern als bisher – Millionen für die ökologische Züchtung: das wäre ein Meilenstein für den Tierschutz“, appelliert Inga Günther.